Ratgeber · Genehmigung
Werbeanlagengenehmigung in Schleswig-Holstein — was Sie wissen müssen.
Ein Überblick über den rechtlichen Rahmen für Leuchtreklame und Werbeanlagen in Schleswig-Holstein — als allgemeine Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die genauen Anforderungen mit dem zuständigen Bauamt vor Ort.


Der rechtliche Rahmen in Schleswig-Holstein
Werbeanlagen wie beleuchtete Schilder, Leuchtkästen oder Nasenschilder gelten baurechtlich meist als eigene Kategorie baulicher Anlagen. Grundlage ist die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). In historischen oder denkmalgeschützten Bereichen kommt zusätzlich die Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH) zur Anwendung. Viele Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein ergänzen dies um eigene örtliche Werbeanlagen- oder Gestaltungssatzungen.
- Landesrechtliche Grundlage: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- Denkmalschutz: Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH)
- Zusätzliche kommunale Satzungen möglich
- Zuständigkeit liegt beim örtlichen Bauamt
Besonderheit in Schleswig-Holstein
- Landesbauordnung
- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- Denkmalschutzgesetz
- Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH)
- Örtliche Zuständigkeit
- Bauamt / Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
- Lokale Besonderheit
- Für die UNESCO-Welterbe-Altstadt Lübeck (inkl. Lübeck-Travemünde) gilt eine eigene, dedizierte Werbeanlagensatzung.
- Größere Städte
- Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Norderstedt
Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Satzungen werden regelmäßig novelliert — bitte prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei Ihrer Kommune.
So unterstützen wir Sie
Von der Einschätzung bis zur Antragsunterlage.
Anfrage
Sie schreiben uns Ihr Vorhaben und den Standort in Schleswig-Holstein.
Einschätzung
Wir geben eine erste Einschätzung zur Genehmigungspflicht.
Unterlagen
Wir bereiten technische Zeichnungen und Angaben für den Antrag vor.
Einreichung
Sie oder wir reichen den Antrag beim zuständigen Bauamt ein.
Produktion
Parallel oder nach Genehmigung starten wir die Fertigung.
Montage
Lieferung und Montage nach Freigabe.
Häufige Fragen zu Schleswig-Holstein
Brauche ich in Schleswig-Holstein immer eine Genehmigung für Leuchtreklame?+
In den meisten Fällen ja, insbesondere bei beleuchteten oder größeren Werbeanlagen. Kleine, genehmigungsfreie Ausnahmen regelt die LBO im Detail — die zuständige Kommune gibt hierzu verbindlich Auskunft.
Welches Gesetz regelt Werbeanlagen in Schleswig-Holstein?+
Grundlage ist die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO). Zusätzlich gilt in historischen oder denkmalgeschützten Bereichen die Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH).
Gibt es in Schleswig-Holstein lokale Besonderheiten?+
Für die UNESCO-Welterbe-Altstadt Lübeck (inkl. Lübeck-Travemünde) gilt eine eigene, dedizierte Werbeanlagensatzung.
Wer ist für die Genehmigung zuständig?+
Zuständig ist in der Regel das Bauamt bzw. die Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein — die konkreten Anforderungen können von Kommune zu Kommune abweichen.
Unterstützt Visuellewand bei der Genehmigung?+
Ja, wir beraten Sie zu den formalen Anforderungen und bereiten die nötigen Unterlagen für Ihre Werbeanlage mit vor. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Was kostet die Genehmigung selbst?+
Die Gebühr setzt die jeweilige Kommune fest, oft als kleiner Prozentsatz der Projektkosten. Mehr allgemeine Kosteneinordnung finden Sie auf unserer Kosten-Ratgeberseite.
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